Luise-Kiesselbach-Stiftung

Wer kann sich um die Fördermittel bewerben?
Es können sich Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in Bayern sowie Eigene Einrichtungen, die Mitglied im Landesverband sind, bewerben.

Wie viele Projekte werden gefördert und wie hoch ist der Förderbetrag?
Es werden 5 Projekte (max. 1 Projekt pro einreichendem Projektträger) mit einem Betrag in Höhe von jeweils 1.000 Euro gefördert.

Welche Projekte werden gefördert?
Die Vergabe der Fördermittel steht unter dem Motto "Pionierarbeit leisten" (Luise Kiesselbach). Die geförderten Projekte sollen Wege aufzeigen, die zu nachhaltigen Veränderungen und neuen Lösungen in aktuellen sozialen Problemfeldern führen und übertragbar sind. Dabei unterstützt die Luise-Kiesselbach-Stiftung die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Projekten. Es können Projekte aus allen Bereichen der sozialen Arbeit eingereicht werden, die in Bayern durchgeführt werden.

Nach welchen Kriterien werden die Fördermittel vergeben?
Das Projekt sollte sich einer der folgenden Kategorien zuordnen lassen. Das Projekt:

» verfolgt neue Ansätze in der sozialen Arbeit
» eröffnet neue Zugänge zu sozialer Arbeit oder/und sozialpolitischen Themen
» wählt neue Formen der Vermittlung sozialer Arbeit oder/und sozialpolitischer Themen

Geförderte Projekte müssen ein überzeugendes und stimmiges Konzept für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit haben. Die Luise-Kiesselbach-Stiftung interessieren insbesondere neue und innovative Ansätze in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Es werden aber auch klassische Aktivitäten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gefördert.

Von einer Förderung ausgeschlossen ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu Bau- und Einrichtungsmaßnahmen.

Welche Projektkosten werden gefördert?
Förderfähig sind projektbezogene Kosten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderung kann als Teil- oder Vollfinanzierung erfolgen. Ausgeschlossen ist die Förderung von allgemeinen Personal-, Betriebs-, Wartungs- und Verwaltungskosten.

In welchem Zeitraum werden Projekte gefördert?
Die Förderung bereits abgeschlossener Projekte ist ausgeschlossen. Die Förderung laufender Projekte ist möglich. Auf die Förderung der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die Stiftung muss im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen werden. Die geförderten Aktivitäten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit müssen bis zum 30.06.2015 durchgeführt sein.

Wann entscheidet sich, welche Projekte gefördert werden?
Der Stiftungsrat der Luise-Kiesselbach-Stiftung entscheidet im November 2014 über die Vergabe der Fördermittel. Die Mitgliedsorganisationen, die sich um eine Förderung beworben haben, werden bis Ende November benachrichtigt. Ein Rechtsanspruch der antragsstellenden Organisation auf Gewährung von Zuwendungen besteht nicht.

Wie muss die Verwendung der Mittel nachgewiesen werden?
Nach Abschluss der geförderten Aktivitäten bzw. bis spätestens 31. Oktober 2015 ist der Verwendungsnachweis bei der Luise-Kiesselbach-Stiftung einzureichen. Nähere Informationen, wie der Verwendungsnachweis geführt werden muss, erhalten die geförderten Organisationen mit der Förderzusage.

Hier finden Sie die undefinedAusschreibung und die Vergabekriterien als pdf zum Download.